Allgemeine Geschäftsbedingungen der
WEB-SOLUTIONS GMBH

Stand: 01. Januar 2001

§ 1 Gültigkeit der Bedingungen

  1. Die WEB-SOLUTIONS GMBH WSG (im Folgenden WSG genannt) erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit dem erstmaligen Zugriff auf einen der Rechner der WSG oder der erstmaligen Nutzung der WSG-Dienste gelten diese Bedingungen als vereinbart. Einwänden des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der WSG schriftlich bestätigt werden.
  3. Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Die WSG ist jederzeit berechtigt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden die geänderten Bedingungen entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist die WSG berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

  1. Der Vertrag über die Nutzung von WSG-Diensten kommt mit der Gegenzeichnung des Kundenantrags durch die WSG zustande. Die WSG kann den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. der Vorlage einer Bankbürgschaft abhängig machen.
  2. Soweit sich die WSG zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden der WSG kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründetes Vertragsverhältnis.

§ 3 Kündigung

  1. Bei Verträgen ohne Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende kündbar.
  2. Bei Verträgen mit Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestmietzeit kündbar. Die Kündigung muss der WSG – falls im Vertrag nichts anders bestimmt ist – mindestens einen Monat vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen.

§ 4 Leistungsumfang

  1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen der einzelnen Dienste der WSG sowie auf den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Auftragsbestätigung.
  2. Die WSG behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Ferner ist die WSG berechtigt, die Leistungen zu verringern; in diesem Fall gilt §7 Abs.3 sinngemäß.
  3. Soweit die WSG kostenlose Dienste und Leistungen erbringt und diese als solche ausweist, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die WSG-Dienste sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere zum Folgenden verpflichtet:
    1. Die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen Preisliste, zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer, fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde der WSG die entstandenen Kosten zu erstatten.
    2. Der WSG unverzüglich mitzuteilen, wenn bei ihm Voraussetzungen für Tarifermäßigungen entfallen.
    3. Die Zugriffsmöglichkeit auf die WSG-Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen.
    4. Die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme an WSG-Diensten erforderlich sein sollten.
    5. Anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben.
    6. Der WSG erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung).
    7. Im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen.
    8. Nach Abgabe einer Störungsmeldung die der WSG durch die Überprüfung ihrer Einrichtung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag.
    9. Der WSG innerhalb eines Monats jede Änderung des Namens oder der Rechtsform, unter der er in den Betriebsunterlagen der WSG geführt wird, anzuzeigen.
  2. Verstößt der Kunde gegen die in Abs.1 Lit. b und c genannten Pflichten, ist die WSG sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von Lit. a nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

§ 6 Zahlungsbedingungen

  1. Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich im Voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgeltes berechnet.
  2. Sonstige Entgelte sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.
  3. Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.

§ 7 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerungen, Rückvergütung

  1. Gegen Ansprüche der WSG kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der WSG die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im TELEKOM usw., auch wenn sie bei Lieferanten und Unterauftragnehmern eintreten - hat die WSG auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die WSG, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
  3. Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei Wochen, ist der Kunde berechtigt, das Entgelt ab dem Zeitpunkt der Behinderung anteilig zu mindern.
  4. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches der WSG liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn die WSG oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder grob fahrlässig verursacht hat, und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.

§ 8 Zahlungsverzug

  1. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die WSG berechtigt, den Anschluss oder die Leistung zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Entgelte zu zahlen.
  2. Bei Zahlungsverzug ist die WSG außerdem berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in banküblicher Höhe zu berechnen, es sei denn, dass die WSG eine höhere Zinslast nachweist.
  3. Kommt der Kunde mit der Bezahlung der Entgelte für mehr als zwei Monate in Verzug, so kann die WSG das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
  4. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt der WSG vorbehalten.

§ 9 Geheimhaltung, Datenschutz

  1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die der WSG unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
  2. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß Bundesdatenschutzgesetz sowie der Teledienstdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass die WSG seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
  3. Soweit sich die WSG Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist sie berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.
  4. Soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory-Services).

§ 10 Haftungsbeschränkung

  1. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der WSG wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  2. Die WSG haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
  3. Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die
    1. durch die Inanspruchnahme von WSG-Diensten,
    2. durch die Übermittlung und Speicherung von Daten,
    3. Verwendung übermittelter Programme und Daten,
    4. durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens der WSG,
    5. oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch die WSG nicht erfolgt ist,

der Höhe nach auf 5.000,00 Euro beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

§ 11 Haftung des Kunden

  1. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der WSG und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der WSG-Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort ist Neustadt am Rübenberge, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag und auf Grund dieses Vertrages einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche sich zwischen den Parteien ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist – soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz der WSG.
  2. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  3. An die Verpflichtung aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der WSG-Kunden gebunden.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für eine eventuelle Unvollständigkeit der Bestimmungen.