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Stand: 01. Januar 2001
§ 1 Gültigkeit der Bedingungen
- Die WEB-SOLUTIONS GMBH WSG (im Folgenden WSG genannt) erbringt
ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden. Spätestens mit dem erstmaligen Zugriff auf einen der
Rechner der WSG oder der erstmaligen Nutzung der WSG-Dienste gelten diese
Bedingungen als vereinbart. Einwänden des Kunden unter Hinweis auf seine
Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
- Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur
wirksam, wenn sie von der WSG schriftlich bestätigt werden.
- Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen
für ihre Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Die WSG ist
jederzeit berechtigt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen
einschließlich aller Anlagen mit einer angemessenen
Ankündigungsfrist zu ändern. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb
von drei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden die
geänderten Bedingungen entsprechend der Ankündigung wirksam.
Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist die WSG berechtigt, den
Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten
Bedingungen in Kraft treten sollen.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
- Der Vertrag über die Nutzung von WSG-Diensten kommt mit
der Gegenzeichnung des Kundenantrags durch die WSG zustande. Die WSG kann den
Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer
Vorauszahlung bzw. der Vorlage einer Bankbürgschaft abhängig
machen.
- Soweit sich die WSG zur Erbringung der angebotenen Dienste
Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht
zwischen den Kunden der WSG kein allein durch die gemeinsame Nutzung der
Dienste begründetes Vertragsverhältnis.
§ 3 Kündigung
- Bei Verträgen ohne Mindestmietzeiten ist das
Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von
sechs Wochen zum Quartalsende kündbar.
- Bei Verträgen mit Mindestmietzeiten ist das
Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestmietzeit
kündbar. Die Kündigung muss der WSG falls im Vertrag nichts
anders bestimmt ist mindestens einen Monat vor dem Tag, an dem sie
wirksam werden soll, zugehen.
§ 4 Leistungsumfang
- Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den
Leistungsbeschreibungen der einzelnen Dienste der WSG sowie auf den hierauf
bezugnehmenden Angaben in der Auftragsbestätigung.
- Die WSG behält sich das Recht vor, die Leistungen zu
erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Ferner ist die WSG
berechtigt, die Leistungen zu verringern; in diesem Fall gilt §7 Abs.3
sinngemäß.
- Soweit die WSG kostenlose Dienste und Leistungen erbringt und
diese als solche ausweist, können diese jederzeit und ohne
Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder
Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, die WSG-Dienste sachgerecht zu
nutzen. Er ist insbesondere zum Folgenden verpflichtet:
- Die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils
gültigen Preisliste, zuzüglich der darauf zu berechnenden
Umsatzsteuer, fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten
Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift
hat der Kunde der WSG die entstandenen Kosten zu erstatten.
- Der WSG unverzüglich mitzuteilen, wenn bei ihm
Voraussetzungen für Tarifermäßigungen entfallen.
- Die Zugriffsmöglichkeit auf die WSG-Dienste nicht
missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen.
- Die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und
behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung
behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig
oder künftig für die Teilnahme an WSG-Diensten erforderlich sein
sollten.
- Anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung
zu tragen, insbesondere Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu
ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht,
dass nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben.
- Der WSG erkennbare Mängel oder Schäden
unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung).
- Im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen,
die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen
ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und
beschleunigen.
- Nach Abgabe einer Störungsmeldung die der WSG durch
die Überprüfung ihrer Einrichtung entstandenen Aufwendungen zu
ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine
Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag.
- Der WSG innerhalb eines Monats jede Änderung des
Namens oder der Rechtsform, unter der er in den Betriebsunterlagen der WSG
geführt wird, anzuzeigen.
- Verstößt der Kunde gegen die in Abs.1 Lit. b und c
genannten Pflichten, ist die WSG sofort und in den übrigen Fällen mit
Ausnahme von Lit. a nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das
Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
§ 6 Zahlungsbedingungen
- Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tag der
betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu
zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich im Voraus zu zahlen und werden mit
Zugang der Rechnung fällig. Ist das Entgelt für Teile eines
Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des
monatlichen Entgeltes berechnet.
- Sonstige Entgelte sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen
und werden mit Zugang der Rechnung fällig.
- Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss
der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf
dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.
§ 7 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht,
Leistungsverzögerungen, Rückvergütung
- Gegen Ansprüche der WSG kann der Kunde nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen
aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag
zu.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer
Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der WSG die Leistung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen hierzu gehören insbesondere
Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von
Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im TELEKOM
usw., auch wenn sie bei Lieferanten und Unterauftragnehmern eintreten - hat die
WSG auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Sie berechtigen die WSG, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der
Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit,
hinauszuschieben.
- Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als
zwei Wochen, ist der Kunde berechtigt, das Entgelt ab dem Zeitpunkt der
Behinderung anteilig zu mindern.
- Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des
Verantwortungsbereiches der WSG liegenden Störung erfolgt keine
Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur
dann erstattet, wenn die WSG oder einer ihrer Erfüllungs- oder
Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder grob fahrlässig
verursacht hat, und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag
erstreckt.
§ 8 Zahlungsverzug
- Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die WSG berechtigt, den
Anschluss oder die Leistung zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall
verpflichtet, die Entgelte zu zahlen.
- Bei Zahlungsverzug ist die WSG außerdem berechtigt, von
dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in banküblicher Höhe zu
berechnen, es sei denn, dass die WSG eine höhere Zinslast nachweist.
- Kommt der Kunde mit der Bezahlung der Entgelte für mehr
als zwei Monate in Verzug, so kann die WSG das Vertragsverhältnis ohne
Einhaltung einer Frist kündigen.
- Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen
Zahlungsverzugs bleibt der WSG vorbehalten.
§ 9 Geheimhaltung, Datenschutz
- Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes
vereinbart ist, gelten die der WSG unterbreiteten Informationen nicht als
vertraulich.
- Der Vertragspartner wird hiermit gemäß
Bundesdatenschutzgesetz sowie der Teledienstdatenschutzgesetz davon
unterrichtet, dass die WSG seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und
für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell
verarbeitet.
- Soweit sich die WSG Dritter zur Erbringung der angebotenen
Dienste bedient, ist sie berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn
dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.
- Soweit dies in international anerkannten technischen Normen
vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über
ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory-Services).
§ 10 Haftungsbeschränkung
- Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der
Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und
unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der WSG wie auch im
Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln vorliegt.
- Die WSG haftet nicht für die über ihre Dienste
übermittelten Informationen und zwar weder für deren
Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass
sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem
er die Informationen übermittelt.
- Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen
Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei
Schäden, die
- durch die Inanspruchnahme von WSG-Diensten,
- durch die Übermittlung und Speicherung von Daten,
- Verwendung übermittelter Programme und Daten,
- durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich
gespeicherter oder übermittelter Daten seitens der WSG,
- oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene
Speicherung oder Übermittlung von Daten durch die WSG nicht erfolgt
ist,
der Höhe nach auf 5.000,00 Euro beschränkt, soweit nicht
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
§ 11 Haftung des Kunden
- Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der WSG
und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der
WSG-Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen
Obliegenheiten nicht nachkommt.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort ist Neustadt am Rübenberge,
Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Ansprüche aus diesem Vertrag und auf Grund dieses Vertrages
einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche sich
zwischen den Parteien ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen,
die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist soweit der Kunde
Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist der Sitz der
WSG.
- Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
- An die Verpflichtung aus Verträgen, die auf der Grundlage
dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die
Rechtsnachfolger der WSG-Kunden gebunden.
- Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder
werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht.
Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der
Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die
die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses
vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt
hätten. Gleiches gilt für eine eventuelle Unvollständigkeit der
Bestimmungen.
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