Berührungslose Temperaturmessung
Überwachung nach 17. BImSchV: Einhaltung der Mindesttemperatur 2-Sekunden-Zone
Nach der 17. BImSchV sind Abfallverbrennungsanlagen so zu errichten und zu betreiben, dass nach der letzten Verbrennungsluftzuführung eine Mindesttemperatur von 850 °C eingehalten wird. Die Mindesttemperatur muss auch unter ungünstigen Bedingungen für eine Verweilzeit von mindestens 2 s eingehalten werden.
Abweichend können die zuständigen Behörden andere Mindesttemperaturen oder Mindestverweilzeiten zulassen, sofern
- die sonstigen Anforderungen dieser Verordnung eingehalten werden und
- nachgewiesen wird, dass durch die Änderung der Verbrennungsbedingungen keine größeren Abfallmengen und keine Abfälle mit einem höheren Gehalt an organischen Schadstoffen als unter Einhaltung der festgelegten Bedingungen entstehen.
Die HEITRONICS-Lösung:
Für den Einsatz in Müllverbrennungsanlagen bietet HEITRONICS Standardlösungen an, die sich in mehreren hundert Installationen weltweit bewährt haben. Dazu kooperieren wir auch mit industriellen Partnern aus den Bereichen Anlagenbau, Feuerleistungsoptimierung und Denitrifikation.
Ein umfangreiches Zubehörprogramm und Anschlusstechnik, sowie eine dazugehörende Software runden das Portfolio ab und bieten für fast jede Messaufgabe eine Lösung.
Die Geräteserie KT19.69 IIP verfügt über eine Zulassung nach der 17. BImSchV mit folgenden Merkmalen:
| Instrument | KT19.69 II | |
| Spektralbereich: | CO2-Absorptionsbande | |
| Messbereich: | 400 … 1400 °C | |
| Optik: | K7, paralleler Strahlungsverlauf | |
| Ansprechzeit: | 1 s | |
| Adaptersatz: | B4, B2 und B7 & Shock-Blower (optional) |
Vorteile:
Bei der Messung von Rauchgastemperaturen bieten Strahlungsthermometer große Vorteile gegenüber Thermoelementen:
- Einfacher Zugang für Austausch oder Wartungsarbeiten
- Kein Einfluss der Temperaturstrahlung vom Rost
- Schnelle Reaktionszeit
- Keine Alterungseffekte

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