Online-Handel

Verbraucherschutz vor Verschärfung

Verbraucherschutz vor Verschärfung

Auf Online-Händler kommt in Zukunft einiges zu: Eine neue EU-Verordnung zum Verbraucherschutz soll die Rechte von Kunden stärken und den Einkauf in Onlineshops sicherer machen. Für die Händler bedeutet dies vor allem, dass sie Anpassungen vornehmen und sich auf stärkere Kontrollen einstellen müssen. Um von der EU-Verordnung, die derzeit noch die EU-Gremien, das Parlament und den Europarat überzeugen muss, nicht überrumpelt zu werden, empfiehlt Anwalt Dr. Michael Metzner eine gründliche und rechtzeitige Vorbereitung. Gerne klärt er im Folgenden darüber auf, was für Händler bald anders wird.

Effizienterer Rückruf durch Schnellwarnsysteme und Kontaktstellen

Die neuen Richtlinien zum Verbraucherschutz sollen in Zukunft ein Gegenstück zu den bereits bestehenden Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Produkte darstellen. Standen bislang vor allem die Hersteller in der Pflicht, unsichere Produkte zurückzurufen und Schadenersatz zu leisten, soll sich die Verantwortung für die Produktsicherheit auf andere Marktteilnehmer ausweiten.

Hierfür schreiben die neuen Richtlinien die Schaffung eines zentralen Schnellwarnsystems vor und verpflichten Handelsplattformen zur Einrichtung von Kontaktstellen. Ferner sollen mehr behördliche Stichprobenkontrollen stattfinden. Werden dabei unsichere Produkte entdeckt, sollen Händler per Schnellwarnsystem eine Aufforderung erhalten, diese aus dem Angebot zu nehmen. Dafür räumt der aktuelle Entwurf ein Zeitfenster von 24 Stunden ein, bevor weitere Schritte erfolgen.

Gleiche Bedingungen für alle Verbraucher – auch über Landesgrenzen hinweg

Ferner sollen durch die neuen Regelungen EU-weit die Rechte von Verbrauchern vereinheitlicht werden. Nationales Verbraucherrecht würde somit weitgehend redundant werden, da jeder Importeur, Online-Marktplatz und Händler denselben Standards verpflichtet wäre. Die Verantwortlichen erhoffen sich von diesem Schritt, Kunden die Rückgabe von Artikeln zu erleichtern – unabhängig davon, in welchem Land der Händler ansässig ist, von dem sie diese erworben haben.

Für Onlinehändler mit Sitz in Nicht-EU-Ländern soll dies durchgesetzt werden, indem sie verpflichtet werden, ihre Geschäfte über einen Vertreter in einem EU-Land abzuwickeln. Käme es zu einer Beschwerde oder einem Rechtsstreit, könnte dieser nach EU-Recht zur Verantwortung gezogen werden. In diesem Fall würden ihm genau wie europäischen Anbietern Geldbußen drohen, die bei schweren Verstößen bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes betragen können.

Gefährdeten Verbrauchern durch Informationspflichten zu ihrem Recht verhelfen

Zuletzt wollen die EU-Verbraucherschützer auch die Informationspflichten für Händler verschärfen. Während einerseits Widerrufsbedingungen ungültig werden, die gegen die EU-Verordnung verstoßen, sollen auch besonders gefährdete Verbrauchergruppen besser über ihre Rechte in Kenntnis gesetzt werden.

Diesen Gruppen, zu denen unter anderem Kinder und Menschen mit Behinderung zählen, ist es derzeit oft nicht möglich, anhand des komplexen Informationsmaterials ihre Rechte wahrzunehmen. Abhilfe sollen Neufassungen der Verbraucherinformationen schaffen, die in Zukunft auch in leichter Sprache und leicht zugänglich vorliegen werden müssen.

Rechtskonformes Handeln vermeidet teure Fehltritte

Diese Verbraucherinformationen zu erstellen und ihre Rechtskonformität zu prüfen, macht den Löwenanteil der Arbeit aus, die bald auf Shopbetreiber zukommt. Dennoch verbergen sich in der kommenden EU-Verordnung möglicherweise weitere Fallstricke, die es zu überwinden gilt.

Unterstützung dabei finden Händler bei einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, der über die neuen Bedingungen aufklärt und ihre Umsetzung beratend begleitet. Es lohnt sich, eine solche Beratung frühzeitig einzuholen, um kurz vor Inkrafttreten der Verordnung nicht in Zugzwang zu geraten.

Dr. Michael Metzner ist Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für gewerblichen Rechtsschutz. Er ist mit der komplexen Thematik für Unternehmen im E-Commerce-Bereich langjährig vertraut. Zu seinen Spezialgebieten gehören E-Commerce, Onlineshops, Marken und Designs, Urheberrecht sowie Medien- und Fotorecht. Seine Kanzlei berät Onlinehändler, Onlineshopbetreiber und alle Unternehmen im E-Commerce.

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